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Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sind nicht an örtliche Energieversorger gebunden

22.07.2010,

Auch die Eigentümer/innen von öffentlich geförderten Photovoltaik-Anlagen können ihren Stromanbieter beliebig wechseln wie jeder andere Privathaushalt auch.

Denn sie verkaufen ihren Strom an den Netzbetreiber und nicht an den örtlichen Energieversorger.

Oft herrscht über diese Frage Unsicherheit, weil vielen Stromkunden und Besitzern von Photovoltaik-Anlagen dieser Unterschied nicht bewusst ist. 

Ausnahme: Wenn der örtliche Energieversorger selbst die Solarstromanlage finanziell gefördert hat, müssen die Verrtragslaufzeiten erfüllt werden.

Ein Stromanbieterwechsel erfordert ansonsten keine technischen Veränderungen. Eine Unterbrechung der Versorgung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 36) ausgeschlossen.

Quelle: SolarLokal Informationsservice



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